Pflichtverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk OldenburgAm 01.01.2010 ist die Neuregelung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in Kraft getreten. Danach hat jeder Untersuchungsgefangene bereits mit Beginn der Vollstreckung der Untersuchungshaft einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers. Dieser Anspruch gilt vom ersten Tag an.
Zur Sicherstellung der Rechte der Beschuldigten und auch als Organisationsunterstützung für die zuständigen Stellen hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, geordnet nach Landgerichtsbezirken, eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erstellt, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen:
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