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Für einen wirksamen Antrag ist die Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars und die Gutschrift der Bearbeitungsgebühr von derzeit 350,-- € erforderlich. Die in dem Antragsformular erbetenen Unterlagen, wie Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachlehrgang einschließlich Klausuren sind im Original vorzulegen. Ferner ist die vorgeschriebene Fallliste - ggfs. unter Verwendung der Musterfallliste - dem Antrag beizufügen. Soweit eine Musterfallliste nicht besteht, wird zum Inhalt der Fallliste auf § 6 Abs. 3 FAO verwiesen. Antragsformular
Als Arbeitshilfe für die Antragstellung und insbesondere zur Fertigung der Fallliste haben die Mehrzahl der Fachausschüsse Merkblätter und Musterfalllisten erarbeitet, die im Folgenden ebenfalls als PDF-Datei zu Verfügung gestellt werden. Merkblätter, Falllisten usw.: Agrarrecht Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Familienrecht
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