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Die Geschichte der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg begann bereits 1858 nach Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung für das Herzogtum Oldenburg am 01. November 1858. Während die erste Oldenburger Anwaltskammer als reines Vertretungsorgan ausgestaltet war, ist sie heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine rechtsfähige, mitgliedschaftlich strukturierte Organisation. | Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist identisch mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück. Mitglieder der Kammer sind die in dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg zugelassenen Rechtsanwälte sowie Inhaber einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, die auf Ihrem Antrag in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden. | |
Als berufliche Selbstverwaltung nimmt die Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben für ihre inzwischen mehr als 2.000 Mitglieder selbständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der Geschäftsordnung wahr. Zu den Aufgaben der Kammer gehören - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und
- die Zulassung bei einzelnen Gerichten,
- der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
- die Beratung und Belehrung der Kammermitglieder,
- die Vermittlung bei Streitigkeiten unter Kammermitgliedern und bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern,
- die Überwachung der Einhaltung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten und
- das Vorschlagsrecht zur Benennung von Mitgliedern des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, welches die Aufgaben der Rechtsprechung in berufsrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwaltskammer wahrnimmt.
- Daneben ist die Rechtsanwaltskammer die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, der Rechtsanwalts- und Notarfachagestellten sowie der Notarfachangestellten.
Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gehören 17 Rechtsanwälte aus den drei Landgerichtsbezirken Aurich, Oldenburg und Osnabrück an. Die Vorstandsmitglieder gehören einzelnen Abteilungen an, die den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen.
Die Mitglieder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer sind ehrenamtlich tätig und werden alle vier Jahre von der Kammerversammlung gewählt.
Die lokalen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer als Dachverband zusammengeschlossen.
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