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Schiedshof bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg einen sogenannten „Schiedshof“ eingerichtet, der streitenden Parteien in vielen Fällen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen den Gang zum Gericht ersparen kann. Der Schiedshof ist ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer zur gegenwärtig vielfach diskutierten außergerichtlichen Streitschlichtung und bietet den Parteien die Möglichkeit, streitige Rechtsfragen schnell und kostengünstig durch den Schiedshof klären zu lassen. Bei der Klärung solcher Fragen im gerichtlichen Verfahren vergehen aufgrund der zu beachtenden formalen Bestimmungen häufig Monate bevor es zu einer Entscheidung kommt. Dem begegnet der Schiedshof, der Abteilungen für folgende Bereiche gebildet hat: Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, | Mediation, Recht der freiberuflichen Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Rechtsangelegenheiten. | Der Schiedshof wird aufgrund einer Vereinbarung der Parteien tätig; die zur Klärung der Streitfrage zwischen einem Mediationsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren wählen können. Mediations- und Schlichtungsverfahren setzen die Bereitschaft der Beteiligten zur Einigung voraus. Schiedsgerichtsverfahren können auch mit einer „streitigen Entscheidung“, vergleichbar mit einem Gerichtsurteil, enden. Der Schiedshof ist vom Niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle anerkannt. Gleichzeitig ist dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer als Vorsteher der Gütestelle die Befugnis verliehen worden, für die Durchsetzung der Entscheidung eine Vollstreckungsklausel zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für die einzelnen Abteilungen des Schiedshofs sind qualifizierte Rechtsanwälte zu Mitgliedern des Schiedshofs berufen, die sich auf die jeweiligen Gebiete spezialisiert haben. In der Regel sind es Rechtsanwälte, denen aufgrund ihrer nachgewiesenen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen von der Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung in dem betreffenden Gebiet verliehen wurde. Aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt und ihrer anwaltlichen Spezialisierung verfügen sie über große Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Aus den von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer für die einzelnen Abteilungen berufenen Mitglieder des Schiedshofes verständigen sich die Parteien auf einen Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzern. Nach Lage des Streitfalles und auf Wunsch der Parteien können auch Gutachter hinzugezogen werden. Können sich die Parteien nicht einigen, bestimmt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg einen Vorsitzenden und ggf. die Beisitzer. Der Verhandlungstermin wird in der Regel kurzfristig angesetzt mit dem Ziel, den Parteien auf dem von ihnen gewählten Weg zeitnah eine Entscheidung zu bieten. Der Weg zum Schiedshof führt über einen förmlichen Antrag an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg (Tel. Nr. 0441 – 925430).
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