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FACHANWALTSCHAFTEN

Die Bezeichnung "Fachanwalt" setzt sich als Marke durch. Sie ist jederzeit und überall sichtbares Zeichen von Qualität geworden. Bürger fragen immer häufiger nach diesen Spezialisten. Mit einer Fachanwaltsqualifikation heben sich Anwälte von der wachsenden Zahl ihrer Mitbewerber ab. Mit dem Erwerb des Titels dokumentieren sie, dass sie über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einzelnen Rechtsgebieten verfügen. Sie haben dafür die Bearbeitung einer erheblichen Anzahl von Fällen des jeweiligen Fachgebiets nachgewiesen, haben Lehrgänge besucht und Prüfungen vor neutralen Stellen abgelegt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einem Fachanwaltstitel dokumentieren darüber hinaus, dass sie ihr Wissen ständig aktuell halten. Dazu verpflichtet sie die Fachanwaltsordnung.
 
Im Fachanwaltsantragsverfahren prüft ein dreiköpfiges Fachgremium (Fachausschuss) den Antrag, bevor der Vorstand der Rechtsanwaltskammer abschließend über den Antrag entscheidet.

Die Kammer hält für interessierte Kollegen/innen Listen der Fachausschussmitglieder und Merkblätter der einzelnen Fachanwaltschaften vor.
 

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