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BUNDESEINHEITLICHER / EUROPÄISCHER ANWALTSAUSWEIS

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Oldenburg erhalten auf Antrag einen Anwaltsausweis. Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig und weist den Inhaber als (europäische/n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang zu Justizzentren sowie Justizvollzugsanstalten.
 
Für die Erstellung eines Rechtsanwaltsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 23,00 Euro erhoben, die bei Antragstellung fällig ist. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahren gültig
 
Bundeseinheitlichkeit
Durch eine Vereinbarung zwischen den meisten Kammern im Bundesgebiet wurde ein bundeseinheitlicher Anwaltsausweis geschaffen. Dieser Ausweis ist fälschungssicher und hat ein bundeseinheitliches Aussehen. Das garantiert eine bundesweite Akzeptanz. Durch eine Vereinbarung mit der CCBE (Council of the Bars and Law Societies of the European Union) kann man sich darüber hinaus in der gesamten EU als europäische/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt ausweisen.

Eilbedürftigkeit
Sofern Sie sich für einen Termin dringend als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ausweisen müssen, erhalten Sie nach Voranmeldung auf der Geschäftsstelle der Kammer Oldenburg eine Bestätigung über Ihren Status als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt. Diese Bestätigung ist allerdings nur wenige Tage gültig. Normalerweise ist es jedoch ausreichend, wenn Sie Ihre Zulassungsurkunde (in Kopie) in Verbindung mit einem Personalausweis vorzeigen.

 

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