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Häufig gestellte Fragen

Bereich: Beschwerdeabteilung

1. In welchen Fällen kann eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden?

Die Rechtsanwaltskammer kann im Beschwerdeverfahren nur prüfen, ob die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt, die ihren Kanzleisitz im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat, gegen Berufspflichten verstoßen hat. Unzufriedenheit mit der inhaltlichen Mandatsführung ist z. B. kein Beschwerdegegenstand.

2. Ist die Rechtsanwaltskammer für die Überprüfung von Gebührenrechnungen zuständig?

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht für die Prüfung von Kostenrechnungen zuständig. Ob eine Honorarforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, ist eine rein zivilrechtliche Frage, über die ggf. die Zivilgerichte zu entscheiden haben. In geeigneten Fällen kann eine Gebührenvermittlung erfolgen.

3. Ist das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig?

Nein, das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei.

4. Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren?

Die Entscheidung über eine Beschwerde kann sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Besteht ein Anfangsverdacht für einen Berufsrechtsverstoß, wird die Beschwerdeeingabe dem jeweiligen Rechtsanwalt/der jeweiligen Rechtsanwältin zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheidet die Abteilung für Berufsrecht des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Beschwerdeführer eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Zwischenzeitliche Sachstandsberichte sieht das Gesetz nicht vor.

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