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Ausbildung

Die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 71 Abs. 4 i.V.m. Abs. 9 BBiG zuständige Stelle und überwacht für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten die Durchführung der Berufsausbildung.

Informationen zum Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten finden Sie hier.

Angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels und Rückgangs der Ausbildungszahlen hat sich die Rechtsanwaltskammer Oldenburg zur Aufgabe gemacht, den Ausbildungsberuf zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wieder bekannter und attraktiver zu machen. Hierfür ist die Ausbildungsinitiative, an der sowohl interessierte Kollegen, als auch aktive Auszubildende und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte teilgenommen haben, ins Leben gerufen worden.

Ausführliche Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der eigens dafür gestalteten Website

www.renoimnorden.de

Hier können Kanzleien ihre Ausbildungs- und Praktikumsplätze unter dem Button „für Kanzleien“ anbieten.

Tipp: Bieten Sie auch Praktikumsplätze an, dies ist eine gute Möglichkeit, spätere Auszubildende zu gewinnen.

Außerdem können sich Ausbildungskanzleien auch das Ausbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer unter den Downloads runterladen und damit auf ihrer eigenen Website zeigen, dass sie sich für die Ausbildung engagieren.

Zukünftige Auszubildende finden dort alles über den Ausbildungsberuf, u.a. auch Videos von derzeitigen Auszubildenden, die über ihren Arbeitsalltag berichten und können direkt nach freien Ausbildungs- und Praktikumsplätzen suchen.

Ein Besuch der Website www.renoimnorden.de ist somit ein Gewinn für alle Seiten.

Ansprechpartnerin für Fragen zur Berufsausbildung ist Frau Konst in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer.

In den nachfolgenden Downloads finden Sie den Vordruck für einen Berufsausbildungsvertrag sowie weitere die Berufsausbildung betreffende Unterlagen und Informationen.

Hinweis zum Ausdruck des Berufsausbildungsvertrages:
Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst auf Ihre Festplatte und versuchen Sie es erneut auszufüllen.

Hinweise zur gesetzlichen Mindestvergütung (§ 17 BBiG) finden Sie im Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag (§ 5). 

 


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