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Aktuelles

Termin für die Zwischenprüfung im Herbst 2024

Termin für die Zwischenprüfung für die Ausbildungsberufe:
- Rechtanwaltsfachangestellte(r)
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)
- Notarfachangestellte(r)

 

Aufgrund der Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 soll die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung  stattfinden.

 

Die Zwischenprüfung für alle Auszubildenden, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 begonnen hat, findet statt am Samstag, dem

07.09.2024.

Die Anträge auf Zulasung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars, schriftlich bis zum 

13.06.2024

an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

 

Dem Antrag ist die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung beizufügen, wenn die/der Auszubildende mit Ablauf des 1. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig war. Die Nichtvorlage kann die Löschung des Vertrages im Ausbildungsverzeichnis der Kammer zur Folge haben. 

 

 Antragsvordruck Zwischenprüfung 2024

Mindestvergütung f. Berufsausbildungen nach dem BBiG für 2024

Neue Festsetzung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz für 2024

 pfeil orange Mindestvergütung 2024

Kontakt

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