Anzeigen aufgeben
Sie können mit den folgenden Formularen ein Stellengesuch bzw. -angeobt aufgeben. Ihre Text wird nach Prüfung in die Stellenbörse eigestellt und kann dann 2 Monate lang abgerufen werden.
Ihr Stellenangebot/Stellengesuch wird anschließend der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer übermittelt. Nach Überprüfung des Stellenangebots/des Stellengesuchs erscheint dieses im Stellenmarkt der Rechtsanwaltskammer. Die als Pflichtangaben markierten Informationen sind erforderlich, damit die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zur Anzeige überprüfen kann. Sofern Sie das Inserat anonymisiert einstellen, erscheinen Ihre persönlichen Angaben selbstverständlich nicht.
Dies gilt allerdings nicht für die E-Mailadresse, da die Kontaktaufnahme durch etwaige Interessenten direkt über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse erfolgt und nicht etwa über die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer.
Stellenangebot
Stellengesuch
Ihr Stellenangebot/Stellengesuch wird anschließend der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer übermittelt. Nach Überprüfung des Stellenangebots/des Stellengesuchs erscheint dieses im Stellenmarkt der Rechtsanwaltskammer. Die als Pflichtangaben markierten Informationen sind erforderlich, damit die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zur Anzeige überprüfen kann. Sofern Sie das Inserat anonymisiert einstellen, erscheinen Ihre persönlichen Angaben selbstverständlich nicht. Dies gilt allerdings nicht für die E-Mailadresse, da die Kontaktaufnahme durch etwaige Interessenten direkt über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse erfolgt und nicht etwa über die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer.