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AUFGABEN DER RECHTSANWALTSKAMMER

Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. § 69 Abs. 1 BRAO im Bundesland Niedersachsen und wird gem. § 80 Abs. 1 BRAO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten.
 
Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist identisch mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück. Mitglieder der Kammer sind die in dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg zugelassenen Rechtsanwälte, verkammerten Rechtsbeistände, Anwaltsgesellschaften und Anwaltsaktiengesellschaften sowie die eingegliederten und zugelassenen Kollegen aus dem Ausland, die auf ihren Antrag in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden.
 
Als berufliche Selbstverwaltung nimmt die Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben für ihre inzwischen mehr als 2.700 Mitglieder selbstständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der Geschäftsordnung wahr. Zu den Aufgaben der Kammer gehören: 
 
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Beratung und Belehrung der Kammermitglieder in berufsrechtlichen Fragen
  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Kammermitgliedern und bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern
  • Berufsrechtliche Aufsicht über die Mitglieder
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte, Verwaltungsbehörden und die Landesjustizverwaltung zu Gesetzesvorhaben und gebührenrechtlichen Fragen
  • Mitwirkung bei der Juristenausbildung
  • Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • Vertretung der Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen
  • Gütestelle
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Anwaltsgerichts Oldenburg und der Prüfungsausschüsse
  • Berufs-, Aus- und -fortbildung der Rechtsfachwirte, Notariatsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie der Notarfachangestellten
 

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