- Details
- Erstellt am: 15.04.2025
Für Ausbildungskanzleien: Termin für die Zwischenprüfung im Herbst 2025
Rechtsanwaltsfachangestellte (r)
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (r)
Notarfachangestellte (r)
Aufgrund der Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 soll die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung, stattfinden.
Die Zwischenprüfung für alle Auszubildenden, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 begonnen hat, findet statt am Donnerstag, dem
25. September 2025.
Die Anmeldungen sind, unter Verwendung des beigefügten Anmeldeformulars, schriftlich bis zum
18. Juni 2025
an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.
Der Anmeldung ist die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung beizufügen, wenn der Auszubildende mit Ablauf des 1. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig war. Die Nichtvorlage kann die Löschung des Vertrages im Ausbildungsverzeichnis der Kammer zur Folge haben.