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Aktuelles

Für Ausbildungskanzleien: Termin für die Zwischenprüfung im Herbst 2025

für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte (r)
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (r)
Notarfachangestellte (r)


Aufgrund der Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 soll die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung, stattfinden.

Die Zwischenprüfung für alle Auszubildenden, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 begonnen hat, findet statt am Donnerstag, dem

25. September 2025.


Die Anmeldungen sind, unter Verwendung des beigefügten Anmeldeformulars, schriftlich bis zum

18. Juni 2025


an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

Der Anmeldung ist die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung beizufügen, wenn der Auszubildende mit Ablauf des 1. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig war. Die Nichtvorlage kann die Löschung des Vertrages im Ausbildungsverzeichnis der Kammer zur Folge haben.

Wichtig für alle Ausbildungskanzleien: Termine für die Sommerprüfung 2025

Für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Notarfachangestellte/r


Schriftliche Prüfung:

Mittwoch: 07.05.2025 und
Donnerstag: 08.05.2025

Mündliche Prüfung in der Woche vom 02.-06.06.2025

Etwaige Ergänzungsprüfungen vom 25.-26.06.2025

Ort und Beginn der einzelnen Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bzw. die Berufsschulen rechtzeitig bekannt gegeben.

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 02.08.2025 endet und Wiederholer.

Die Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars, schriftlich bis zum

13. Februar 2025

an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

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