ZULASSUNG ausländischer Rechtsanwälte
Zulassung und Aufnahme
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist zuständig für die Aufnahme von ausländischen Anwältinnen und Anwälten, die sich im Kammerbezirk niederlassen wollen.
Anträge mit Angabe der einmaligen Verwaltungsgebühr:
- Antrag auf Aufnahme einer/eines europäischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalts gem. §§ 2,3 EuRAG: 230,00 €
- Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit als niedergelassene/r europäische/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, §§ 11, 12 EuRAG: 230,00 €
- Antrag auf Aufnahme einer/eines ausländischen Anwältin/Anwalts, § 206 BRAO: 230,00 €