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Kammerbeitrag

Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt ( § 89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO).

 

In der Kammerversammlung am 27.06.2023 wurde beschlossen, dass der Umlagehaushalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zum 31.12.2023 geschlossen wird und der Kammerbeitrag die Umlage für das beA beinhaltet. Für das Kalenderjahr 2024 wurde in der Kammerversammlung am 27.06.2023 festgesetzt, dass der Kammerbeitrag 

- für natürliche Personen auf 426,00 € und

- für Berufsausübungsgesellschaften auf 774,00 €.

 

Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 28.02. des Jahres zu zahlen.

 

Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg lautet wie folgt:

IBAN: DE42 2802 0050 1429 1645 00
BIC: OLB ODEH 2 XXX

 

Auf der Grundlage der Beitragsfestsetzung ergeht ein Beitragsbescheid. Näheres regelt die Rahmenbeitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

 

Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

 

Die Kammerversammlung hat am 27.06.2023 beschlossen:

Der Umlagehaushalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 31.12.2023 geschlossen und nicht weiter geführt. Sollte der Umlagehaushalt zum 31.12.2023 einen positiven Saldo ausweisen, wird dieser dem allgemeinen Kammerhaushalt zugeführt. Sollte der Umlagehaushalt zum 31.12.2023 ein Defizit aufweisen, so wird dieses durch Zuführung aus dem allgemeinen Kammerhaushalt ausgeglichen.

  


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