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- Erstellt am: 15.04.2024
Termin für die Zwischenprüfung im Herbst 2024
Termin für die Zwischenprüfung für die Ausbildungsberufe:
- Rechtanwaltsfachangestellte(r)
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)
- Notarfachangestellte(r)
Aufgrund der Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 soll die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung stattfinden.
Die Zwischenprüfung für alle Auszubildenden, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 begonnen hat, findet statt am Samstag, dem
07.09.2024.
Die Anträge auf Zulasung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars, schriftlich bis zum
13.06.2024
an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.
Dem Antrag ist die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung beizufügen, wenn die/der Auszubildende mit Ablauf des 1. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig war. Die Nichtvorlage kann die Löschung des Vertrages im Ausbildungsverzeichnis der Kammer zur Folge haben.