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Für Bürger

Liste Verfahrensbevollmächtigte bei Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam gem. § 62d AufenthG

Folgende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich bereit erklärt, als Verfahrensbevollmächtigte bei einer Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam vom Gericht bestellt zu werden:

  

 Name                           Anschrift     Telefon
                               
Rechtsanwalt
Henning Jörn Bahr
                        Heger-Tor-Wall 19
49078 Osnabrück
  Tel.: 0541/58052728
                               
Rechtsanwalt
Sören Böhrnsen
                        Delmenhorster Str. 13
27793 Wildeshausen

Ab 01.04.2024 Zweigstelle
Bahnhofstr. 32
27749 Delmenhorst
  Tel.: 04431/99040
                               
Rechtsanwältin
Stephanie Eggert
                        Heger-Tor-Wall 19
49078 Osnabrück
  Tel.: 0151/25311442
                               
Rechtsanwältin
Hannah Fleck
FAin für Migrationsrecht
                        Wilhelmstraße 31
48455 Bad Bentheim
  Tel.: 05922/5807076
                               
Rechtsanwalt
Mukail Karadas
                        Elisabethstr. 33
49808 Lingen
  Tel.: 0591/96623414
                               
Rechtsanwalt
Patrick Katenhusen
FA für Migrationsrecht
                        Kanonierstr. 1
26135 Oldenburg
  Tel.: 0441/2488462
                               
Rechtsanwalt
Joachim Musch
                        Delmenhorster Str. 13
27793 Wildeshausen

Ab 01.04.2024 Zweigstelle
Bahnhofstr. 32
27749 Delmenhorst
  Tel.: 04431/99040
                               
Rechtsanwalt
Junis Mustafa
FA für Migrationsrecht
                        Bremer Str. 54
49084 Osnabrück
  Tel.: 0151/14228755
                               
Rechtsanwalt 
Reiner Palma
                        Marktring 14
49191 Belm
  Tel.: 05406/899420
                               
Rechtsanwältin und Notarin
Kerstin Suschowk
                        Schullendamm 4
49716 Meppen
  Tel.: 05931/1025
                               
Rechtsanwalt
Burkhard Wulftange
                        Heger-Tor-Wall 19
49078 Osnabrück
  Tel.: 0541/58052728
                               
                               

 

Häufig gestellte Fragen

Bereich: Beschwerdeabteilung

1. In welchen Fällen kann eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden?

Die Rechtsanwaltskammer kann im Beschwerdeverfahren nur prüfen, ob die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt, die ihren Kanzleisitz im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat, gegen Berufspflichten verstoßen hat. Unzufriedenheit mit der inhaltlichen Mandatsführung ist z. B. kein Beschwerdegegenstand.

2. Ist die Rechtsanwaltskammer für die Überprüfung von Gebührenrechnungen zuständig?

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht für die Prüfung von Kostenrechnungen zuständig. Ob eine Honorarforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, ist eine rein zivilrechtliche Frage, über die ggf. die Zivilgerichte zu entscheiden haben. In geeigneten Fällen kann eine Gebührenvermittlung erfolgen.

3. Ist das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig?

Nein, das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei.

4. Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren?

Die Entscheidung über eine Beschwerde kann sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Besteht ein Anfangsverdacht für einen Berufsrechtsverstoß, wird die Beschwerdeeingabe dem jeweiligen Rechtsanwalt/der jeweiligen Rechtsanwältin zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheidet die Abteilung für Berufsrecht des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Beschwerdeführer eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Zwischenzeitliche Sachstandsberichte sieht das Gesetz nicht vor.

Beschwerden

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten. Die Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges und gutes Vertrauensverhältnis. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Problemen bei der Einhaltung der Berufspflichten kommen. Lassen sich die Probleme mit der Anwältin/dem Anwalt nicht in einem Gespräch lösen, so besteht die Möglichkeit, bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde einzulegen.

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer, die Einhaltung der Berufspflichten der im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte zu überwachen. Zu den wesentlichen Berufspflichten gehören:

  • Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen in derselben Rechtssache,
  • anwaltliche Vertretung nach notarieller Vorbefassung in derselben Rechtssache,
  • Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht,
  • korrekter Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten,
  • Einhaltung des Sachlichkeitsgebotes.

Schriftliche Beschwerde
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt aus dem hiesigen Kammerbezirk gegen ihre bzw. seine Berufspflichten verstoßen hat, können Sie unter Angabe des Sachverhalts eine schriftliche Beschwerde einreichen. Die betreffende Anwältin/der betreffende Anwalt muss in der Beschwerdeschrift namentlich benannt werden, damit die Rechtsanwaltskammer die Angelegenheit prüfen kann. Allgemeine Anfragen oder anonyme Eingaben können nicht bearbeitet werden. Das Beschwerdeverfahren ist für Beschwerdeführer kostenfrei.
 
Besteht ein Anfangsverdacht für einen Berufsrechtsverstoß, so leitet die Rechtsanwaltskammer ein Beschwerdeverfahren ein und übermittelt die Eingabe der betreffenden Rechtsanwältin/dem betreffenden Rechtsanwalt zur Stellungnahme. Nach Aufklärung des Sachverhalts entscheidet die Berufsrechtsabteilung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Ist die Beschwerde begründet, kann die Rechtsanwaltskammer gegen die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt eine berufsaufsichtsrechtliche Maßnahme verhängen, z. B. eine Rüge erteilen oder in schwerwiegenderen Fällen über die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ein anwaltsgerichtliches Verfahren einleiten.
 
Gebührenrechnung der Anwältin/des Anwalts
Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und Rechtsrat zu erteilen. Dies gilt auch im Hinblick auf Gebührenrechnungen, die ebenfalls seitens der Rechtsanwaltskammer nicht geprüft werden können. In geeigneten Fällen kann ggf. eine Vermittlung/Schlichtung erfolgen.

Für Bürger

Hier finden Sie Informationen für den rechtsuchenden Bürger.
 
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist die Selbstverwaltungsorganisation aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltsgesellschaften. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zurzeit gehören über 2.700 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Oldenburg an. Zu ihrem Bezirk gehören die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichtes, also in Oldenburg. Die Rechtsanwaltskammer finanziert sich allein aus den Beiträgen der Mitglieder, nicht aus Steuermitteln.
 
Nutzen Sie unseren Anwaltssuchdienst, wenn Sie eine Anwältin/einen Anwalt aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg mit den Landgerichtsbezirken Aurich, Oldenburg und Osnabrück suchen. Ein telefonischer Anwaltssuchdienst steht ebenfalls zur Verfügung, erreichbar unter der Tel.-Nr. 0441/925430.
 
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die Möglichkeit der Beschwerde über Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte.

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