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Kammerbeitrag

Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt ( § 89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO).

 

In der Kammerversammlung am 16.04.2024 wurde beschlossen, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt wird 

- für natürliche Personen auf 471,00 € und

- für Berufsausübungsgesellschaften auf 852,00 €.

 

Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 28.02. des Jahres zu zahlen.

 

Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg lautet wie folgt:

IBAN: DE42 2802 0050 1429 1645 00
BIC: OLB ODEH 2 XXX

 

Auf der Grundlage der Beitragsfestsetzung ergeht ein Beitragsbescheid. Näheres regelt die Rahmenbeitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

 

Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

 

Die Kammerversammlung hat am 27.06.2023 beschlossen:

Der Umlagehaushalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 31.12.2023 geschlossen und nicht weiter geführt. 

  


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