Kammerbeitrag
In der Kammerversammlung am 16.04.2024 wurde beschlossen, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt wird
- für natürliche Personen auf 471,00 € und
- für Berufsausübungsgesellschaften auf 852,00 €.
Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 28.02. des Jahres zu zahlen.
Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.
Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg lautet wie folgt:
IBAN: DE42 2802 0050 1429 1645 00BIC: OLB ODEH 2 XXX
Auf der Grundlage der Beitragsfestsetzung ergeht ein Beitragsbescheid. Näheres regelt die Rahmenbeitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Die Kammerversammlung hat am 27.06.2023 beschlossen:
Der Umlagehaushalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 31.12.2023 geschlossen und nicht weiter geführt.