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Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms über einen Förderzeitraum von drei Jahren jährlich bis zu 2.000 Euro, insgesamt also bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen gewährt werden. Vom Stipendiaten ist ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme zu tragen.

Wer kann sich bewerben?
Es können Bewerber aufgenommen werden, die
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet  haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen, wenn Anrechnungszeiten, z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit, nachgewiesen werden können

 

  • zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/innen können nicht aufgenommen werden

und

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert und die Abschlussprüfung besonders erfolgreich mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind oder
  • besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag seines Arbeitgebers oder Berufsschule nachweisen.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.

Förderung
Das Stipendium fördert:
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Wo ist der Aufnahmeantrag zu stellen?
Bewerben können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Hier erhalten Sie auch das notwendige Antragsformular.
 
Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsstipendium.de.

 


Kontakt

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