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- Erstellt am: 15.09.2020
Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte
Die Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwaltskammern zur Geldwäscheaufsicht hat eine dritte Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz erarbeitet, die das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer am 04.12.2019 beschlossen hat. Auch der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise genehmigt, sodass diese nunmehr auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer zur dauerhaften Einsicht zur Verfügung stehen.
Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt.
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