beA-Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch
Im beA-Newsletter vom 15.03.2023 https://newsletter.brak.de/mailing/186/6524449/0/3efe33a1b0/index.html informiert die BRAK über die neue Version 3.17, die am 23.03.2023 in Betrieb genommen wurde. Die Änderungen sind ebenfalls in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/bea-update-23032023 beschrieben.
Mit der neuen Version wurden Verbesserungen bei den Verteilerlisten für die Rechtsanwaltskammern vorgenommen. Durch dieses Update wurde die Versendung von beA-Nachrichten über Verteilerlisten der Rechtsanwaltskammern um den Faktor 2 bis 3 verbessert. Der reine Versand der Nachricht benötigt nun noch ca. 0,3 Sekunden pro Nachricht und damit nur noch etwa 10 % der bisher benötigten Zeit. Diese Zeitangabe bezieht sich indes nur auf die Verarbeitung der Nachricht auf den zentralen Systemen. Die Erstellung der Nachricht und das Hochladen vom Endgerät auf das beA-Zentralsystem benötigen die gleiche Zeit wie vor dem Update. Dies bedeutet, dass sich die Leistungsfähigkeit der verwendeten Endgeräte und die Bandbreite der Anbindung der Rechtsanwaltskammer jetzt deutlicher als früher bemerkbar machen. Bei einigen Rechtsanwaltskammern, die in den letzten Tagen Nachrichten über die Verteilerlisten versandt haben, sind deutliche Verbesserungen bemerkt worden.
Darüber hinaus informiert die BRAK, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer am 03.04.2023 alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt hat. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt haben und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertretungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiviert haben, können nun ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung der Postfächer zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, wurden derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 darüber informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen werde. Mit der Rücksetzung hat Wesroc am 03.04.2023 nachmittags begonnen und die Rücksetzung in den frühen Abendstunden abschließen können. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass nunmehr eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit dieser E-Mail versandt worden.
Sollten Sie nicht mehr auf Ihr Postfach zugreifen können, weisen wir Sie darauf hin, dass eine Neuregistrierung am Postfach mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Die Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung
Sollte Ihnen die neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter folgendem Link https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt