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Aktuelles

Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien: BRAK veröffentlicht Leitfaden

Für Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz gibt es auch in Anwaltskanzleien vielfältige Einsatzmöglichkeiten. KI-Tools gibt es beispielsweise für Datenanalyse, Dokumentenmanagement, Recherchen oder Übersetzungen; inzwischen existieren auch einige spezifisch juristisch trainierte KI-Tools. Aufgrund ihrer Funktionsweise bergen diese Tools jedoch eine Reihe von Risiken. Unter anderem können sie falsche Informationen (sog. Halluzinationen) oder aufgrund von lückenhaftem oder einseitigem Trainingsmaterial verzerrte Ergebnisse generieren. Dies kann ohne hinreichende anwaltliche Kontrolle zu haftungsrechtlichen Problemen führen.

Die Nutzung von KI-Tools in der Kanzlei birgt darüber hinaus auch berufsrechtliche Risiken. Wie Anwältinnen und Anwälte KI berufsrechtskonform einsetzen können, thematisiert der gerade erschienene Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)“ der BRAK. Erarbeitet wurde er von Dr. Frank Remmertz, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses RDG und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München.

Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe für Anwältinnen und Anwälte unter anderem zu Prüfungs- und Kontrollpflichten, zur Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und zu Transparenzpflichten in Bezug auf KI-Einsatz. Zudem erläutert der Leitfaden die wichtigsten Anforderungen und Pflichten nach der KI-Verordnung und ihr Verhältnis zum Berufsrecht. Ferner enthält er Hinweise auf weitere Risiken sowie auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen sowie der Datenschutzkonferenz.

Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter und soll eine Orientierungshilfe sein. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung, ob der KI-Einsatz im Einzelfall zulässig ist.

Täuschung über Anwaltseigenschaft und Identitätsdiebstahl – erneute Warnung vor Betrugsmasche

Die BRAK warnt erneut vor Betrugsversuchen vermeintlicher Kanzleien. Entsprechende Warnungen wurden bereits im Kammerreport August, Oktober und November 2024 veröffentlicht.

Die neue Betrugsmasche betrifft eine Fake-Kanzlei unter dem Namen „Alex und Partner“. Die vermeintliche Kanzlei wirbt unter der URL https://kanzlei-alex.de/ und bietet nach dem in den Bezugsrundscheiben beschriebenen Schema zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.

Neben dem Namen des betroffenen Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen überein.

Ein Abgleich mit den im Bundesweiten Amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegten Daten und insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebenen Kommunikationsdaten bzw. über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu erkennen. Da der Kollege gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt, wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen sein.

Eine weitere Betrugsmasche betrifft eine vermeintliche „2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“. Auch die vermeintliche 2F-Kanzlei verfährt nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter der URL https://www.2f-kanzlei.com/. Als „Partner“ bzw. „Vertreter“ weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Kollegen Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Fake-Kanzlei verwendet in ihren Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts München.

Ein Abgleich mit den im Bundesweiten Amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen die Unterscheidung.

Potenziell Betroffenen rät die BRAK zur Wachsamkeit. Sie sollten alle Kommunikationsdaten der vorgeblichen Kanzlei im Bundesweiten Amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis sorgfältig prüfen. Soweit möglich, sollte nur über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als sicheres Kommunikationsmittel kommuniziert werden.

Angaben auf der Kanzlei-Website überprüfen – Das Digitale-Dienste-Gesetz hat das Telemediengesetz abgelöst!

Bereits am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (TDG) in Kraft getreten, welches das Telemediengesetz (TMG) sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ablöste.

Nach § 5 Abs. 1 DDG (§ 7 Abs. 1 TMG a.F.) müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Website unterhalten, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z.B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“):

  • vollständiger Name und Anschrift, unter der sie zugelassen sind (Kanzleianschrift)
  • Berufsbezeichnung (Rechtsanwalt, Rechtsanwältin
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind und den Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und die unmittelbare Kommunikation ermöglichen (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail)
  • Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO, CCBE); Verweisung mit Internetlinks zulässig
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden)

Die Gesetzesänderung sollte zum Anlass genommen werden, die Angaben auf der Kanzleiwebsite auf Aktualität zu prüfen.

Weitere Informationen zu den Informationspflichten nach dem DDG finden Sie hier.

Täuschung über Anwaltseigenschaft und Identitätsdiebstahl – Erneute Warnung vor Betrugsmasche

Die BRAK warnt erneut vor Betrugsversuchen vermeintlicher Kanzleien. Entsprechende Warnungen wurden bereits im Kammerreport August 2024 und Oktober 2024 veröffentlicht.

Die neue Betrugsmasche betrifft eine Fake-Kanzlei unter dem Namen „Rothschild & Partner“. Unter diesem Namen tritt die „Kanzlei“ als Sanierungsexpertin auf und nutzt dazu teilweise Namen und Daten echter Anwältinnen und Anwälte. Es besteht die Gefahr, dass diese „Kanzlei“ betrügerische (Forderungs-) Schreiben versendet. Gleiches gilt für die ebenfalls nicht existente Kanzlei „Quandt & Partner“.

Die BRAK warnt vor der vermeintlichen Kanzlei „Rothschild & Partner“. Diese tritt im Internet unter der URL www.rothschild-kollegen.de mit einer gefälschten Kanzlei-Website auf. Dort präsentiert sie eine Reihe vermeintlicher „Experten“. Dabei werden Fotos und Namen realer Kolleginnen und Kollegen missbräuchlich verwendet – teils in korrekter Form, teils kombiniert mit anderen Namen oder Bildern. Diese Personen werden fälschlicherweise als vertretungsberechtigte Partnerinnen und Partner der angeblichen Kanzlei aufgeführt.

Zusätzlich wird die Partnerschaftsregisternummer einer tatsächlich existierenden Kanzlei, der Sozietät GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, unrechtmäßig angegeben. Auch ein Kollege der BRL BOEGE, ROHDE LUEBBEHUESEN, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB ist betroffen, möglicherweise ebenso weitere Anwälte aus anderen Kanzleien.

Eine Kanzlei „Rothschild & Partner“ ist jedoch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen.

Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass betrügerische Schreiben im Namen dieser angeblichen Kanzlei oder gar vermeintlich gezeichnet durch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen versendet werden. Es dürfte sich dabei am ehesten um Forderungsschreiben oder (Kauf-) Angebote im Zusammenhang mit vermeintlichen Insolvenzen handeln.

Auf ähnliche Weise operiert die vermeintliche Kanzlei „Quandt & Partner“. Eine Kanzlei dieses Namens ist ebenfalls nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen. Sie täuscht, unter Verweis auf eine gefälschte Bestandsliste und einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Köln vor, Insolvenzware zu verkaufen.

Potenziell Betroffenen rät die BRAK zur Wachsamkeit. Sie sollten alle Kommunikationsdaten der vorgeblichen Kanzlei im bundesweiten amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis sorgfältig prüfen. Soweit möglich, sollte nur über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als sicheres Kommunikationsmittel kommuniziert werden.

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