FORTBILDUNG
Gemäß § 43 a Abs. 6 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, sich fortzubilden. Für Fachanwälte gilt darüber hinaus die Fortbildungsverpflichtung des § 15 FAO.
Mit der rak.seminare GmbH Celle & Oldenburg bieten Ihnen die Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg eine Vielfalt von kostengünstigen und ortsnahen Fortbildungen und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe der Kammern, die dem Interesse aller Kammermitglieder, aber letztlich auch allen Mandanten dient. Alle Veranstaltungsorte und Konditionen finden Sie auf der Homepage der rak.seminare GmbH.
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die Fortbildungsveranstaltungen, die im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg angeboten werden. Alle Veranstaltungen mit Hinweisen zum Veranstalter und weitere Informationen finden Sie nachstehend in der Reihenfolge der Veranstaltungstage. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.