ALLGEMEINES ZUR VOLLMACHTSDATENBANK
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur Vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.
Hinweis
Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen weiteren Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Oldenburg benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist.
Online-Registrierung der Vollmachtsdatenbank
Neuerungen zur Vollmachtsdatenbank (Stand 30.01.2017)
Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:
• Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
• Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
• Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014,
• Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
• bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
• Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Oldenburg über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.
Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.
Hilfe zur Vollmachtsdatenbank
Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:
• Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 € pro Anruf)
• Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
DATEV unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)