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- Erstellt am: 28.11.2023
Mindestvergütung f. Berufsausbildungen nach dem BBiG für 2024
Neue Festsetzung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz für 2024
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Staugraben 5 · 26122 Oldenburg |
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(0441) 92 543-0 |
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info@rak-oldenburg.de |
Neue Festsetzung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz für 2024
Für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Notarfachangestellte/r
Schriftliche Prüfung
Freitag: 08.12.2023 und
Samstag: 09.12.2023
Mündliche Prüfung in der Woche vom 18.-22.12.2023
Etwaige Ergänzungsprüfungen finden am 19.01.2024 statt.
Ort und Beginn der einzelnen Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bzw. die Berufsschulen rechtzeitig bekannt gegeben.
Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2024 endet und Wiederholer.
Die Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsfornulars, schriftlich bis zum
an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.
Prüfungstermine für Zwischen- u. Abschlussprüfungen 2018-2024
Prüfungstermine für Zwischen- u. Abschlussprüfungen 2025 - 2030