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Aktuelles

Wichtig für alle Ausbildungskanzleien: Termine für die Winterprüfung 2025/2026

Für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Notarfachangestellte/r


Schriftliche Prüfung:

Mittwoch: 26.11.2025 und
Donnerstag: 27.11.2025

Mündliche Prüfung in der Woche vom 15. bis 19.12.2025

Etwaige Ergänzungsprüfungen finden am 21./22.01.2026 statt.

Ort und Beginn der einzelnen Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bzw. die Berufsschulen rechtzeitig bekannt gegeben.

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2026 endet und Wiederholer.

Die Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars, schriftlich bis zum

01. Oktober 2025


an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Kopie des Zwischenprüfungsergebnisses
  • Bescheinigung d. Ausbildenden, dass die vorgeschriebenen schriftl. Ausbildungsnachweise geführt wurden.

Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung der Prüflinge fristgerecht zu stellen. Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf diese Pflicht hin. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Kammer behält sich vor, verspätete Anträge auf Zulassung zur Prüfung unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.


Etwaige Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG,  § 12 Abs. 1 PrüfO) müssen bis zum

01. September 2025


bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • eine Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses,
  • eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses,
  • eine Stellungnahme der Berufsschule,
  • eine Beurteilung des Ausbildenden.

Einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur zugestimmt werden, wenn die Leistungen des/der Auszubildenden dies rechtfertigen. In die Beurteilung sind die Leistungen während des gesamten Berufsausbildungsverhältnisses einzubeziehen, so wie sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung darstellen, die betriebliche Ausbildung ebenso wie die Leistungen in der Berufsschule sowie das Ergebnis der Zwischenprüfung. Die Leistungen müssen erheblich über dem Durchschnitt liegen, und zwar sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule. Mehr oder weniger durchschnittliche Leistungen in der praktischen Ausbildung rechtfertigen nicht die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung.

Für Ausbildungskanzleien: Termin für die Zwischenprüfung im Herbst 2025

für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte (r)
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (r)
Notarfachangestellte (r)


Aufgrund der Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 soll die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung, stattfinden.

Die Zwischenprüfung für alle Auszubildenden, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 begonnen hat, findet statt am Donnerstag, dem

25. September 2025.


Die Anmeldungen sind, unter Verwendung des beigefügten Anmeldeformulars, schriftlich bis zum

18. Juni 2025


an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

Der Anmeldung ist die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung beizufügen, wenn der Auszubildende mit Ablauf des 1. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig war. Die Nichtvorlage kann die Löschung des Vertrages im Ausbildungsverzeichnis der Kammer zur Folge haben.

Wichtig für alle Ausbildungskanzleien: Termine für die Sommerprüfung 2025

Für die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Notarfachangestellte/r


Schriftliche Prüfung:

Mittwoch: 07.05.2025 und
Donnerstag: 08.05.2025

Mündliche Prüfung in der Woche vom 02.-06.06.2025

Etwaige Ergänzungsprüfungen vom 25.-26.06.2025

Ort und Beginn der einzelnen Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bzw. die Berufsschulen rechtzeitig bekannt gegeben.

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 02.08.2025 endet und Wiederholer.

Die Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind, unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars, schriftlich bis zum

13. Februar 2025

an die Kammergeschäftsstelle, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, zu richten.

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