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Aktuelles

Kampagne der BRAK: „Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden - Traumjob in 60 sec. erklärt!“

Die BRAK möchte in Anbetracht der Nachwuchsprobleme in der Anwaltschaft das Berufsbild „Rechtsanwalt“ intensiver in den Fokus der Jurastudenten bringen. Gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) soll die Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!” gestartet werden.

Der BRF ist die Interessenvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband juristischer Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von über 110.000 Studierenden bundesweit gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

Im Rahmen der Kampagne sollen motivierende Beiträge zum Anwaltsberuf in Social Media veröffentlicht werden. Dabei sollen Rechtsanwaltspersönlichkeiten ein kurzes Video, wobei ein Handy-Video völlig ausreichend ist, von sich aufnehmen und in wenigen Sätzen bzw. 60 Sekunden erklären, warum es ein Traumjob ist, Anwalt zu sein. Dabei kann darauf eingegangen werden, weshalb es sich lohnt, Jura zu studieren; weshalb der Beruf des Anwalts ergriffen wurde; warum man heute Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden sollte; was den Anwaltsberuf ausmacht; weshalb er Freude bereitet etc. pp. Dabei sollte nach Möglichkeit ein bunter Strauß verschiedenster Videos entstehen – witzig, seriös, gedichtet, gereimt, gerappt,… je nach Begabung.

Wer Lust hat, dieses Projekt zu unterstützen, setzt sich bitte direkt mit Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer per Mail oder Telefon in Verbindung.

Es sollen zunächst eine kleine Anzahl von Videos gesammelt werden. Sobald ein Fundus von etwa 10 Filmen da ist, will der BRF Anfang 2023 damit starten, pro Woche ein oder zwei Videos über dessen Kanäle zu posten.

Kontaktadresse:
Rechtsanwältin Kristina Trierweiler
Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
Tel.: 030/28493927
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

beA: Qualifizierte elektronische Signaturzertifikate; Einreichung von Schriftsätzen ohne ein aktuelles qualifiziertes Signaturzertifikat

Die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt waren, haben am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verloren. Darauf hatten die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer und verschiedene Anbieter von Kanzleisoftware in den letzten Monaten in diversen Veröffentlichungen wiederholt hingewiesen.

Gleichwohl haben bisher nur ca. 56 % der Inhaberinnen und Inhaber einer (alten) Signaturkarte einen Nachfolgeantrag für ein (neues) Fernsignaturzertifikat als Folgezertifikat gestellt.

Vielfach wurden auch entsprechende Anträge rechtzeitig gestellt, nur liegt die Fernsignatur noch nicht vor. Für eine Vielzahl dieser Anträge konnte bislang kein Signaturzertifikat erstellt werden, weil ein großer Anteil dieser Anträge, so die Bundesnotarkammer, nicht prüfungsreif ist. Es fehlen seitens der Karteninhaberinnen und Karteninhaber noch Dokumente (Ausweisdokumente, Promotionsurkunden, Identifizierung bei Namensänderung etc.). Die Bundesnotarkammer ist aktuell damit befasst, diese Fälle zu analysieren.

Wenn Sie noch keinen Antrag auf ein Fernsignaturzertifikat als Folgezertifikat gestellt haben, holen Sie das bitte umgehend nach.

Insoweit verweisen wir über den nachfolgenden Link auf den aktuellen Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach vom 22.12.2022 der Bundesrechtsanwaltskammer.

In dem Beitrag „Wichtig: qeS beantragen!“ finden Sie alle relevanten Informationen.

In diesem Beitrag ist auch beschrieben, wie Sie aktuell Klagen / Schriftsätze über das beA einreichen können, wenn Sie nicht bzw. noch nicht über ein neues Signaturzertifikat verfügen.

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen in diesem Zusammenhang, sich über den nachfolgenden weiteren Link für den Empfang des beA-Newsletters anzumelden.

Sie finden unter diesem zweiten Link auch die bisherigen Ausgaben des beA-Newsletters sowie einen beA-Newsletter-Index.

Mitteilung der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verlängerung der Möglichkeit zur Anmeldung am beA

Die Bundesnotarkammer teilt mit, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 möglich bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab dem 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.

Die Information der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer können Sie unter folgendem Link auf der Seite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer aufrufen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

Zu beachten ist aber, dass die Verlängerung nur die Anmeldung am beA betrifft. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Karten der ersten Generation können nicht über den 31.12.2022 hinaus angebracht werden. Die sicherheitstechnische Zulassung läuft am 31.12.2022 aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, sind daher auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder andere Wege zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwiesen worden.

Trotz der Verlängerung wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihre neuen Karten bitte unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen. Nur dadurch kann ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Gültigkeit wiederum massenweise Rücksetzungen von Postfächern notwendig werden und dadurch den beA-Support belasten.

Die Bundesnotarkammer teilt zwischenzeitlich mit, dass sämtliche beA-Karten an die Kolleginnen und Kollegen versandt seien. Über 90 % aller PIN-Briefe seien ebenfalls versandt. Der Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sowie die Prüfung der Zertifizierungsanträge wurde personell erheblich verstärkt, sodass nunmehr mit einer beschleunigten Bearbeitung zu rechnen ist.

icon dreieck orange11Wichtige Informationen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Informationen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zum Kartentausch

Aufgrund der Vielzahl der Hinweise, Nachfragen und Beschwerden, die die Bundesrechtsanwaltskammer zum beA-Kartentausch erreicht haben, hat diese sich in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und gibt folgende Informationen weiter:

Trotz der schwierigen Umstände (Chipkrise, Corona etc.), sind bis zum 10.11.2022 alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt worden.

Alle Informationen zum Ablauf finden Sie unter: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigungen für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe versandt werden. Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die in dem beigefügten Dokument beschrieben Schritte zu beachten. 

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in der beigefügten Information enthalten. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

Für alle Anfragen bittet die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer das Kontaktformular, das die strukturierte Aufbereitung der Anfragen ermöglicht und damit für eine Beschleunigung der Bearbeitung sorgt, zu verwenden. Das Kontaktformular ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer verschickt in den kommenden Tagen an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Links zur Bestätigung des Kartenerhalts. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihrerseits nichts weiter veranlassen. Den Link erhalten sie unaufgefordert.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn eine aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den unten aufgeführten Link.

Die Bundesnotarkammer hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Vielzahl der Nachfragen und Beschwerden kurzfristig zu bearbeiten und den Kartentausch bis zum Jahreswechsel erfolgreich durchzuführen. Sollte in bestimmten Fällen dringender Handlungsbedarf bestehen, bitten wir Sie sich direkt an den beA-Support zu wenden. Ganz wichtig ist in diesen Fällen aber, dass die Ticketnummern und die Kartenummern der BNotK (alt und/oder neu) angegeben werden, weil dies die Bearbeitung erheblich beschleunigt.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird außerdem bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder neue Karte verwendet wird. Inhaberinnen und Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen. 

pfeil orange Informationen der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

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