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ALLGEMEINES ZUR VOLLMACHTSDATENBANK

Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur Vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.

Hinweis

Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen weiteren Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Oldenburg benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist.

Online-Registrierung der Vollmachtsdatenbank

Start der Vollmachtsdatenbank

Neuerungen zur Vollmachtsdatenbank (Stand 30.01.2017)

 

Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:

• Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,

• Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,

• Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014,

• Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,

• bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,

• Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Oldenburg über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:

• Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
   Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 € pro Anruf)

• Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
  DATEV unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)

 


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Kammerbeitrag

Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt ( § 89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO).

 

In der Kammerversammlung am 16.04.2024 wurde beschlossen, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt wird 

- für natürliche Personen auf 471,00 € und

- für Berufsausübungsgesellschaften auf 852,00 €.

 

Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 28.02. des Jahres zu zahlen.

 

Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg lautet wie folgt:

IBAN: DE42 2802 0050 1429 1645 00
BIC: OLB ODEH 2 XXX

 

Auf der Grundlage der Beitragsfestsetzung ergeht ein Beitragsbescheid. Näheres regelt die Rahmenbeitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

 

Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

 

Die Kammerversammlung hat am 27.06.2023 beschlossen:

Der Umlagehaushalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach wird zum 31.12.2023 geschlossen und nicht weiter geführt. 

  


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 SEPA-Basis-Lastschrift


SCHLICHTUNG

Die Schlichtung bietet einvernehmliche Lösungen in verschiedenen Fallkonstellationen. Es gibt Schlichtungsverfahren für Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten, Schlichtungsverfahren unter Anwälten und Schlichtungsverfahren zwischen Mandant und Anwalt:

Lesen Sie zur Einführung die Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Darin ist alles Wesentliche über verschiedene Verfahren in kompaktem Format, nämlich in 10 Fragen, für Sie zusammengefasst.

Broschüre zur außgerichtlichen Streitbeilegung

 

Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer, auf Antrag bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer zu vermitteln. Dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. In Absprache mit den Beteiligten nimmt sich ein Mitglied des Vorstandes des Falles an und versucht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.


In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen, wie bspw. über eine als überhöht empfundene Gebührenrechnung.

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer, gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Auf Antrag kann ein Gebührenvermittlungsverfahren durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden. Im Rahmen eines Gebührenvermittlungsverfahrens wird dem Rechtsanwalt zunächst Gelegenheit gegeben, seine eigene Gebührenrechnung nochmals zu überprüfen und ggf. von sich aus einen Vorschlag zur gütlichen Einigung mit seinem Mandanten zu unterbreiten. Die Rechtsanwaltskammer kann in geeigneten Verfahren auch selber einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, der allerdings nur dann verbindlich wird, wenn er sowohl von dem Rechtsanwalt als auch von dem Mandanten angenommen wird.

Für den Mandanten gilt es zu beachten, dass die Einschaltung der Rechtsanwaltskammer nicht dazu führt, dass gesetzte Zahlungsfristen aufgehoben oder gehemmt werden. Darauf kann und darf die Rechtsanwaltskammer keinen Einfluss nehmen.

Der Vermittlungsvorschlag ersetzt nicht die Entscheidung über die Berechtigung anwaltlicher Gebührenforderungen. Diese Entscheidung über die Berechtigung ist allein den Zivilgerichten vorbehalten. Die Rechtsanwaltskammer ist jedoch gern dabei behilflich abzuklären, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht.

Die Rechtsanwaltskammer kann jedoch nicht tätig werden, wenn in der Gebührenrechnung streitig ist,

  • ob oder wie der Auftrag erteilt wurde oder
  • ob eine Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet werden kann.


Hierbei handelt es sich um materiell-rechtliche und prozessrechtliche Fragen, die lediglich im Rahmen eines Zivilverfahrens durch die Gerichte geklärt werden können.

In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Das ist auch nötig, wenn der Anwalt seinen Mandanten effizient beraten und vertreten will. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen wegen eines vermeintlichen Fehlers des Rechtsanwalts.

Die Rechtsanwaltskammer bietet in diesen Fällen ein Schlichtungsverfahren durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg nach der zum 01.05.2010 in Kraft getretenen Schlichtungsordnung an. Wird dem Rechtsanwalt eine zivilrechtliche Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags vorgeworfen und werden hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so kann im Rahmen der Schlichtungsordnung eine rasche Klärung der Angelegenheit herbeigeführt werden. Dieses Schlichtungsverfahren besteht als Alternative zum Schlichtungsverfahren vor der zentralen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin. Bitte beachten Sie, dass Sie sich entweder für das Schlichtungsverfahren vor der regionalen Rechtsanwaltskammer oder für das Schlichtungsverfahren vor der zentralen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft entscheiden müssen.


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Für die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verfahrens im anwaltlichen Berufsrecht die Institution einer zentralen und von den regionalen Rechtsanwaltskammern unabhängigen Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin geschaffen. Die zentrale Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist alternativ zum Schlichtungsangebot der regionalen Rechtsanwaltskammern tätig. Schlichterin ist ab 15.10.2022 Uta Fölster, ehemalige Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts sowie ehemalige Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Informationen zum Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie im Internetportal der Schichtungsstelle

 

Darüber hinaus wird verwiesen auf weitere niedersächsische Schlichtungsstellen:

 

Industrie- und Handelskammer Hannover

Schiffgraben 49
30175 Hannover

Tel.: 0511/3107338
Fax: 0511/3107400


Industrie- und Handelskammer Braunschweig

Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Tel.: 0531/47150
Fax: 0531/4715299


Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

Tel.: 0541/353311
Fax: 0541/353512


Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Moslestr. 6
26122 Oldenburg

Tel.: 0441/22200
Fax: 0441/2220111


Architektenkammer Niedersachsen

Laveshaus, Friedrichswall 5
30159 Hannover

Tel.: 0511/280960
Fax: 0511/2809619


Ärztekammer Niedersachsen

Berliner Allee 20
30175 Hannover

Tel.: 0511/38002
Fax: 0511/3802240


ZahnärzteKammer Niedersachsen

Zeißstr. 11a
30519 Hannover

Tel.: 0511/833910
Fax: 0511/83391116


Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adenauerallee 20
30175 Hannover

Tel.: 0511/288900
Fax: 0511/2834032


Tierärztekammer Niedersachsen

Fichtestr. 13
30625 Hannover

Tel.: 0511/65511820
Fax: 0511/65511828


Bundesbank mit weiterführenden Links

 

FÜR ANWÄLTE

Hier finden Sie Informationen für Rechtsanwälte und alle interessierten zukünftigen Berufsträger.
 
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen und Formulare zur Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft und zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin, zur Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung, zur Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft und als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie zur Aufnahme europäischer und sonstiger ausländischer Anwälte.

Darüber hinaus erhalten Kammermitglieder Informationen zu den Fachanwaltschaften, zu Anwaltsausweisen, zu Vertreterbestellungen und Fortbildungen sowie zu den Zugangsvoraussetzungen zum Notaramt.

Die Geschäftsführer und die Vorstandsmitglieder stehen Ihnen für die Beratung in berufsrechtlichen Fragen zur Verfügung sowie bei der Vermittlung bei Streitigkeiten unter Kammermitgliedern und bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern (Weiteres unter Schlichtungen).
 
Weitere Informationen, insbesondere die aktuelle Ausgabe des Kammerreports sowie dessen Archiv und wichtige Rechtsprechung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich der Website (Login siehe oben rechts).
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